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1. Grundsätzlich wird für den Aufbau der Holzeisenbahn eine gerade, ebene

Fläche benötigt. Im Innenbereich ein gerader Fußboden. Im Freien eine gerade

ebene Fläche, z.B. Gras oder Teer. Eine direkte Zufahrt mit Transporter wird

benötigt.

2. Falls erforderlich, stellt der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter,

geeignetes Hilfspersonal für den Aufbau- bzw. Abbau zur Verfügung. Z.B. im

Freien beim Auf- und Abbau eines großen Zeltes mit den Maßen 8 m x 4 m.

Preise für die Gestellung eines Zeltes durch den Vermieter auf Anfrage.

3. Im Außenbereich kann der Aufbau nur bei trockenem Wetter erfolgen. Das

Risiko wetterbedingten Ausfalls trägt der Auftraggeber.

4. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass ein fach- und sachgerechter Umgang mit

dem Spielzeug erfolgt. Der Vermieter übernimmt während der Vertragslaufzeit

im Übrigen gegenüber aufsichtspflichtigen Personen keinerlei

Aufsichtspflichten.

5. Technische Änderungen vorbehalten.

6. Die Preise verstehen sich grundsätzlich als Netto-Preise, da der Auftragnehmer

von der Umsatzsteuer befreit ist.

7. Die Miete der jeweiligen Holzeisenbahn-Anlage berechnet sich nach der

Anzahl bzw. der Art der gewünschten Module und auf Anfrage.

8. Für die An- und Abfahrt berechnet der Auftragnehmer bis zu einer Entfernung

von 100 Kilometern 30 Cent je gefahrenen Kilometer.

Bei größeren Entfernungen berechnet der Auftragnehmer für die An- und

Abfahrt 30 Cent je gefahrenen Kilometer und zusätzlich eine Pauschale von 48

Euro.

9. Falls aufgrund einer großen Entfernung eine oder mehrere Übernachtungen

des Vermieters am Veranstaltungsort nötig sein sollten, so stellt der Mieter eine

geeignete Übernachtungsmöglichkeit. Die Kosten dafür trägt der Mieter

10. Falls für die Aufstellung der Holzeisenbahn eine Genehmigung erforderlich ist,

so hat der Mieter diese Genehmigung vorher einzuholen.

11. Falls die vom Mieter gewünschte Holzeisenbahn-Anlage aufgrund ihrer Größe

bzw. ihres Umfangs, nicht allein in einem Pkw transportiert werden kann, dann

ist der Einsatz eines zusätzlichen Pkw-Anhängers erforderlich. Pkw-Anhänger

auf Anfrage.

12. Falls aufgrund der geltenden Corona-Regeln eine Präsentation der Holzeisenbahn

 auf dem Event des Auftraggebers unmöglich sein sollte, so entstehen dem

Auftraggeber keinerlei Kosten gegenüber dem Auftragnehmer. Im Gegenzug

verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen gegenüber dem

Auftragnehmer.

13. Die Vertragssprache ist deutsch.

14. Zahlungsbedingungen:

Rechnungen sind zahlbar sofort in bar ohne Abzug unmittelbar nach Ende der

Veranstaltung. Gegen Aushändigung von Rechnung und Quittung durch den

Vermieter an den Mieter.

15. Im Übrigen haftet der Vermieter wie folgt:

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters (im Folgenden:

Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen

Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter

Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,

z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben

Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der

Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist

jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der

Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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